Für den Fall, dass noch jemand zu Google+ will, einfach diesem Einladungslink folgen. Derzeit hab ich noch 147 Einladungen verfügbar:
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Kurze Vorbemerkung zum folgenden Post:
Aufgrund von Pressemeldungen in der hiesigen Tageszeitung und einigen Erfahrungsberichten in verschiedenen Foren was den Umgang mit Behinderten Parkbesuchern unter dem neuen Besitzer angeht, hab ich bei unserem diesjährigen Besuch etwas genauer hingeschaut. Allen, die mich nicht persönlich kennen, möchte ich hier noch mitteilen, dass ich selbst Gehbehindert bin. Allerdings habe ich das Glück, dass ich mich ohne jegliche Hilfsmittel selbst fortbewegen kann. Man sieht mir beim gehen jedoch an, dass ich behindert bin.
Am 31.07. war es wieder so weit. Wie seit einigen Jahren regelmäßig hies unser Ziel diesmal wieder Holidaypark. Neu war, das man nun nicht mehr beim Einfahren auf den Parkplatz die Parkgebühren zahlt, sondern jeder kann rein fahren, und muss selbst daran denken, an der Kasse eine Parkmünze für 4,00 € zu kaufen, da man nur damit die Schranke an der Ausfahrt öffnen kann. Sollte man die Marke vergessen und bemerkt dies zu spät, weil man beim Ausfahren vom Parkplatz das kleine Schild mit dem Hinweis „Letze Wendemöglichkeit ohne Parkmünze“ (oder so ähnlich) übersehen hat, sitzt man in der Falle bzw. hält den kompletten Verkehr auf. Hier war die alte Lösung Kundenfreundlicher.
An der Kasse hab ich mich dann Angestellt und mit meinem SB Ausweis eine Eintrittskarte für 20,00 € gekauft (der Rest der Familie hat ein Zweitbesuchsticket oder ein Online-Ticket, das es für behinderte nicht gibt, und musste deshalb nicht an der Kasse warten). Zusammen mit meiner Eintrittskarte erhielt ich ein interessantes Merkblatt für behinderte Parkbesucher. Auf ein paar Punkte dieses 4 DIN-A5-Seitigen Flyers möchte ich hier mal etwas näher eingehen.
Unter anderem wird als Attest für den Kauf einer vergünstigten Eintrittskarte ein Schwangerschaftsattest akzeptiert (allerdings erst ab dem 8. Schwangerschaftsmonat). Mal davon abgesehn, dass man einer Hochschwangeren Frau ihre „Behinderung“ in der Regel ansieht, frag ich mich, warum die Vergünstigung erst ab dem 8 Monat gilt, obwohl die meisten Fahrgeschäft für Schwangere generell (nicht erst ab dem 8. Monat) gesperrt sind.
Weiter steht in dem Merkblatt auf Seite 2 ganz oben unter der Überschrift „Parkplätze“:
Für Fahrzeugführer sind nach Vorlage eines offiziellen Beweisdokuments separate Parkplätze vorgesehen. Diese Parkplätze sind kostenpflichtig
Meinen die damit etwa diese Parkplätze? Rollstuhlfahrer haben hier bestimmt nicht nur bei schlechtem Wetter ihre Freude:
Weiter auf der 2. Seite gibt es unter der Überschrift „Rollstühle“ informationen, wie man sich einen Rollstuhl im Park ausleihen kann. Diese Möglichkeit finde ich löblich, denn das gibt es leider nicht überall. Trotzdem sollten sich die Verantwortlichen über die Rechtslage informieren, bevor sie sowas in ein Infoblatt schreiben und verlangen:
Als Garantieleistung ist die Abgabe des Personalausweises erforderlich.
Lt. §1 Abs. 1 Satz 2 Personalausweisgesetz gilt nämlich:
Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben
Unter der Überschrift „Zutrittsberechtigung“ gibt es einige Informationen, wie man Attraktionen durch den Ausgang betreten kann. Unter anderem findet sich dort eine Tabelle für alle Plopsa-Parks, in der alle Attraktionen aufgezählt sind, die „aus Sicherheitsgründen generell nicht für behinderte Gäste zugelassen“ sind. Für den Holidaypark stehen hier folgende 8 Attraktionen:
Diese Liste gilt für ALLE Behinderten, unabhängig davon, welche Behinderung sie haben. Anscheinend ist nur ausschlaggebend, dass man eine ermäßigte Eintrittskarte gekauft hat. Aber Papier ist ja bekanntlich geduldig, so dass ich diese Liste einfach mal ignoriere. Mehr als von der Fahrt ausschließen können sie mich ja nicht. Außerdem will ich doch wissen, ob das Personal wirklich so unfreundlich ist, wie ich es in einigen Foren gelesen hab.
Bevor wir in den Park gehen, möchte ich noch darauf hinweisen, dass meine 4-jährige Tochter mit knapp 1,10 m den ab 1 m fälligen vollen Eintrittspreis eines Erwachsenen kostet. Warum ich das schreibe, wurde mir beim Hören der ersten Folge der Ferngespräche mit Holgi bewusst, denn mir wäre das warscheinlich garnicht gleich aufgefallen (hört Euch den Podcast an, oder …. lest weiter;-)). Nun aber mal ab in den Park.
Was mir als erstes auffiel, und was ich nicht so gut finde, ist, dass die Raucherbereiche verschwunden sind und stattdessen anscheinend überall geraucht werden kann. Nicht dass ich was gegen Raucher hätte, aber so flogen überall Zigarettenkippen herum. Das sieht nicht wirklich sauber aus. Wenn wenigstens ab und zu Aschenbecher herumstehen würden, würde es wahrscheinlich nicht ganz so schlimm aussehen.
Früher wurden die kleinen von Holly und/oder von Dolly am Eingang empfangen, und die Eltern konnten selbst (und damit kostenlos) Fotos machen. Jetzt werden die Kinder von den neuen Charakteren (Biene Maja, Flipp, Wicki etc.) empfangen und werden dann von einem Fotografen fotografiert. Die Entstanden Bilder kann man am Ausgang kaufen (2 Bilder und 1 Schlüsselanhänger mit einer Miniaturversion von einem der beiden Bilder 9,90 €).
Im gesamten Park befinden sich lt. holidaypark.de 27 Fahrattraktionen. Von diesen darf meine Tochter gerade einmal 8 alleine fahren und 10 nur in Begleitung. Dafür den vollen Preis zu verlangen empfinde ich als Abzocke an Familien mit kleinen Kindern.
Wie bereits oben erwähnt, darf ich 8 dieser Fahrgeschäft nicht nutzen, weil Plopsa an mir nicht so viel verdient, wie an nicht behinderten. Da ich in Foren gelesen habe, das einige Leute mit Sätzen wie: „Sie sind behindert, deshalb dürfen sie hier nicht mitfahren“ abgewiesen wurden, und es bereits so viele Beschwerden gab, dass sogar der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Mitte Juni mit der Geschäftsführung des Holiday Parks ein intensives Gespräch führte, wollte ich es genau wissen. Also hab ich mal Frauchen Babysitten lassen und bin mit den anderen zum Donnerfluss. Dort mussten wir ca. 10 Minuten warten. Als wir an der Reihe waren hab ich mir extra keine Mühre gegeben, gerade zu laufen. Aber das hat keinen Interessiert. Ich konnte genau so, wie letztes Jahr mitfahren und keiner hat was gesagt. Das gleiche Spiel habe wir dann nochmal wiederholt. Auch beim 2. mal konnte ich ohne Probleme mitfahren. Ein Einzelfall?
Als nächstes haben wir das an den Teufelsfässern probiert. Meine Frau, meine Tochter und ich haben uns angestellt. Als wir an der Reihe waren, wurde meine Tochter noch einmal vermessen, um sicher zu gehen, dass sie wirklich min. 1 m groß ist. Als dies der Fall war, viel dem Mitarbeiter wohl auf dass ich behindert bin. Eigentlich würde das ja bedeuten, ich flieg raus, denn in dem lustigen Faltblatt steht ja, dass ich nicht mitfahren darf. Aber ganz im Gegenteil, der Mann hat mir sogar Hilfe beim Einsteigen angeboten, die ich jedoch abgelehnt, habe, da ich da doch recht schnell einsteigen konnte.
Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten:
Zumindest bei dem Mitarbeiter an den Teufelsfässern würde ich ehr auf letzteres Tippen.
Deswegen mein Tipp an alle, die sich mittels SB-Ausweise eine vergünstigte Eintrittskarte besorgen:
Ignoriert das Verbot und probiert es einfach aus
Bei den anderen 6 Fahrgeschäften der Verbotsliste, hab ich es garnicht probiert, weil mich die nicht interressiert haben oder weil ich zu lange hätte anstehen müssen, was mir dann aber zu blöd war.
Interessant ist übrigens auch die Umfrage beim Verlassen des Parks. Diese ist (anscheinend bewusst) so gestaltet, das dort gar keine Kritik möglich ist. Man kann lediglich einige Punkte bewerten und so wichtige Dinge abstimmen wie „Wer ist das beste Maskotchen des Holiday Parks“. Allerdings habe die macher der Umfragen einen kleinen Fehler gemacht, sie habe sie nur einseitig gestaltet, so dass man dann auf der Rückseite, auch wenn sie nicht dafür gedacht ist, doch noch ein paart Worte hinterlassen kann. Ob diese allerdings von den richtigen Personen gelesen werden, weiss ich nicht.
Und ob es so klug ist, den Ausgang für Rollstuhlfahrer mit einem mannshohen Drehkreuz statt einem einfachen Durchgang zu versehen, kann jeder selbst entscheiden.