Meine Antwort an Dr. Thomas Gebhart

Heute kam ich dazu, mich mit dem Antwortbrief auf meine Frage bei abgeordnetenwatch.de zu beschäftigen. Dabei ist folgende Email entstanden:

Sehr geehrter Herr Dr. Gebhart,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12.04.2010, das bei mir einige weitere Fragen aufwirft.

Meine Frage vom 29.03.2010 habe ich im Internet auf der Plattform abgeordnetenwatch.de (http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_thomas_gebhart-575-37582–f251814.html#q251814) gestellt, da ich der Meinung bin, das Ihre Antwort auch andere Menschen interessieren könnte.
Aus der Art Ihrer Antwort, nämlich per Brief an meine Postadresse, schließe ich, dass Sie meine Meinung nicht teilen. Sollte ich hier falsch liegen, bitte ich Sie um die Erlaubnis, Ihren o.g. Brief auf meinem Weblog im Internet unter http://www.heid.ws zu veröffentlichen.

Weiterhin würde mich die Quelle meiner Postanschrift interessieren, da ich auf der .o.g Plattform lediglich meinen Wohnort angegeben habe bzw. mehr auch garnicht möglich ist.

In Ihrer Antwort nehmen Sie Bezug auf § 44 Abgeordneten Gesetz. Unter anderem Schreiben Sie

[ … Offenlegung vergüteter Nebentätigkeiten … ]

und

[ … §44 in Übereinstimmung mit UNCAC … ]

Der Komplette § 44 Abgeordnetengesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__44.html) lautet:

§ 44 Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
Zeiten der Mitgliedschaft im Bundestag, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes liegen, werden bei der Berechnung des Zeitraumes, für den Übergangsgeld zu zahlen ist, berücksichtigt.

Können Sie mir Ihre Interpretation dieses Vorschrift erklären? Mir gelingt es nämlich beim besten Willen nicht, auch nur Teile Ihrer Aussagen in § 44 AbgG wieder zu finden.

Diese Email habe ich zusätzlich in meinem o.g. Weblog veröffentlicht und würde mich freuen, wenn ich auch Ihre Antwort dort veröffentlichen dürfte. Bitte Antworten Sie, wenn möglich, per Email.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Heid

Update: Die Antwort per Email ist nun eingetroffen. Diese fällt ziemlich kurz aus. Auf meine eigentliche Inhaltliche Frage wurde nicht eingegangen. Stattdessen stand in der Email seiner Mitarbeiterin neben freundlichen Grußfloskeln folgendes:

[ … keine Veröffentlichung im Internet … ]

Somit darf ich den Brief also nicht veröffentlichen, wobei der wesentliche Inhalt bereits aus meiner Mail hervorgeht. In der Antwort wurde übrigens wikrlich nur die Frage der Veröffentlichung aufgegriffen. Kein Wort darüber, woher meine vollständige Postadresse stammt, an die der Brief geschrieben wurde und wie er die von ihm genannte Rechtsgrundlage interpretiert.

Ich denk mir jetzt meinen Teil, und bin froh dass ich ihn nicht gewählt habe.

Update 2: Ich hab die Originalzitate gegen kurze Zusammenfassungen ersetzt.
Nach 2 maligem Überschlafen seiner kurzen Antwortmail muss ich ganz erhlich sagen, dass ich einem Politiker, der sich weigert, eine öffentlich gestellte Frage zu einem m. M. für die Öffentlichkeit interessanten öffentlich zu beantworten nicht ernst nehmen kann.

Vieleicht hat er sich auch einfach nur gedacht, ich Schreib dem jetzt einen Brief, damit ich was getan hab, und mir niemand vorwerfen kann ich würde fragen der Bevölkerung ignorieren, scheissegal was da drinnen steht, der Empfänger verstehts eh nicht und bis zu den nächsten Wahlen ist alles wieder vergessen. Rückfragen hierzu brauch ich nicht mehr zu beantworten, auf abgeordnetenwatch.de steht ja dass ich geantwortet hab.

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